Anlage 5

Mitarbeiter im Bahnbetrieb

Anforderungen laut EBO § 48: Übernehmen Aufgaben beim Fahren von Zügen und beim Rangieren. Müssen Ausgebildet und geprüft sein. Darüber hinaus . Mitarbeiter 18 Jahre, Tf 20 Jahre. Müssen körperlich und Psychologisch für ihre Tätigkeit geeignet sein, so wird zum Beispiel das Seh und Hörvermögen und die Reaktionsfähigkeit überprüft. Dürfen keine Krankheiten vorliegen, welche die Betriebssicherheit beeinträchtigen.
Mitarbeiter im Bahnbetrieb: Tf, Rangierbegleiter, Zugbegleiter, Zugführer, Wagenmeister, Rangierer, Fahrdienstleiter, Weichenwärter, Lokrangierführer, örtliche Aufsicht, Schrankenwärter

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