Anlage 5

Schutzabstände bei elektrischen Anlagen 

Herabhängende Oberleitung mit schluffenden Schritten den Gefahrenabstand auf mindestens 10 Meter erhöhen und verlassen. Herabhängende Freileitung mit schluffenden schritten den Gefahrenbereich auf mindesten 20 Meter verlassen
Scshutzabstand zu spannungsführenden Teilen:
Bahntechnisch unterwiesen 1,5m
Nicht unterwiesen 3m
 Tritte und Bühnen, die höher als 2m über der schienenoberkante liegen, nicht besteigen

Diskussion