Industriekaufmann Teil 1

Welche Vorschriften gibt es für die Firma bei den einzelnen Unternehmungsformen?

Die Firma muss enthalten:
1. nach dem Handelsgesetzbuch
- bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann", "eingetragene Kauffrau" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere e.K., e.Kfm oder e.Kfr.
- bei einer OHG die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung
- bei einer KG die Bezeichnung "Kommanditgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung.
2. nach dem Aktiengesetz
- bei einer AG die Bezeichnung "Aktiengesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung
3. nach dem GmbH-Gesetz
- bei einer GmbH die Bezeichnung "Gesellschaft mi beschränkter Haftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung
- bei einer Unternehmergesellschaft die Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)".
Grundsätzlich kann jdes Unternehmen, unabhängig von der gewählten Rechtsform, als Firma die Personen-, Sach- oder Fatnasiefirma wählen

Diskussion