Latein für Jurastudierende Karteikarten
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I. Die wichtigsten 90 Termini

falsa demonstratio non nocet

„die unrichtige Bezeichnung schadet nicht“
Im Hinblick auf das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Vertrages ist es irrelevant, wenn die Parteien den Vertragsgegenstand falsch bezeichnen, sofern sie gleichwohl übereinstimmend dasselbe wollen, also der innere Wille der Parteien übereinstimmt
Bsp.: "Haakjöringsköd" - es handelt sich zwar um Haifischfleisch; beide Parteien verstanden darunter aber Walfischfleisch