RÜ Check Wiederholungsfragen 2023 2. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Wann tritt Rechtshängigkeit ein, wenn die Streitsache durch das Mahnverfahren eingeleitet wurde? Gilt dieser Zeitpunkt auch für die Frage, ob der Rechtsstreit sich nach Rechtshängigkeit erledigt hat?

Wird die Streitsache vom Mahngericht in das streitige Verfahren abgegeben, gilt die Streitsache gemäß § 696 Abs. 3 ZPO als mit der Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden, wenn sie alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs abgegeben wird. Diese Rückwirkungsfiktion gilt auch für das Szenario einer einseitigen Erledigungsklärung, sodass Ereignisse ab Zustellung des Mahnbescheids Erledigungswirkung entfalten können.
(RÜ 4/2023, S. 228 f.)