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Immobiliengeschäft

Was ist ein Vorkaufsrecht?

  • Es kann ein schuldrechtliches oder ein dingliches Vorkaufsrecht sein.
  • Der Berechtigte hat einen Anspruch, vom Verpflichteten das belastete Objekt zu denselben Bedingungen zu kaufen, zu denen der Verpflichtete es an den Dritten verkauft hat.
  • Der Kaufvertrag ist zunächst schwebend unwirksam. Der Verpflichtete hat dem Vorkaufberechtigten den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Vertrages unverzüglich mitzuteilen. Ausübung des Rechts muss innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung erfolgen.
    Lässt er die Frist verstreichen, dann kommt der ursprüngliche Vertrag mit dem Dritten zustande.

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