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Fallbeispiel: ist der Vertrag wirksam?

Der 6 jährige Tom kauft sich von seinem Taschengeld ein Spielzeug für 3,50€. 

Rechtsgeschäft ist nichtig, weil Tom mit 6 Jahren geschäftsunfähig ist. 


Rechtsnorm: 
§105 Abs. 1 BGB Nichtigkeit der Willenserklärung 
§104 Ziff. 1 BGB Geschäftsunfähigkeit 

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