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Fallbeispiel: ist der Vertrag wirksam?

Der Onkel schenkt zu Weihnachten gegen den Willen der Eltern der 14 jährigen Tina einen Fotoapparat. 

Schenkung ist Vertrag. Dazu gehört nicht nur das Schenken sondern auch die Annahme. Tina ist beschränkt geschäftsfähig und dadurch, dass sie einen rechtlichen Vorteil an dem Vertrag hat braucht sie nicht die Einwilligung der Eltern. Der Vertrag ist gültig. 


Rechtsnorm: §107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters 

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