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Fallbeispiel: ist der Vertrag wirksam?

Der Onkel schenkt dem 5-jährigen Paul gegen den Willen der Eltern ein Fahrrad. 

Schenkung ist Vertrag und bedarf auch der Annahme. Paul ist jedoch geschäftsunfähig und kann keine rechtsgeschäftlich wirksamen Erklärungen abgeben. Die Eltern nehmen die Schenkung nicht an also ist die Schenkung nicht zustande gekommen. 


Rechtsnorm: §104 Ziff. 1 BGB Geschäftsunfähigkeit 

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