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Wann tritt Rechtshängigkeit ein und wann gilt eine Klage als erhoben?

Mit der Zustellung der Klage

Rechtsnorm: §261 ZPO Rechtshängigkeit

Die Klage gilt als erhoben, wenn sie dem Beklagten zugestellt ist. § 253 Abs. 1 ZPO Klageschrift

Ist die Klage bei Gericht eingegangen, spricht man von Abhängigkeit der Klage. 

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