Arbeitsrecht Karteikarten

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Klausurklassiker

Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis

  • 1) Ausgangspunkt
    • Anfechtung/Unwirksamkeit eines in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrags.
  • 2) Herleitung
    • (+) Arbeitslohn ist Lebensgrundlage für den Arbeitnehmer, auf den er sich verlassen können muss (sozialer Schutzgedanke).
    • (+) Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung (§§ 812 ff. BGB).
      • (+) Arbeitsleistung kann nicht in natura zurückgegeben werden.
      • (+) Nutzen für Arbeitgeber schwer zu bestimmen.
    • (+) Aufrechterhaltung von Schutzpflichten (§ 241 II BGB).
  • 3) Prüfungsschema
    • a) Voraussetzungen
      • aa) Nichtiger Arbeitsvertrag
        • (+) z.B. wg. §§ 105 ff., 134, 138, 142 I BGB.
      • bb) Invollzugsetzung des Arbeitsverhältnisses
        • Tatsächliche Aufnahme der Arbeit durch den Arbeitnehmer.
      • cc) Keine entgegenstehenden höherrangigen Interessen
        • "P": Minderjährigenschutz
          • (+) Minderjähriger Arbeitnehmer kann sich auf quasi-vertragliche Rechte berufen, ihn treffen aber keine Pflichten.
          • (+) Minderjähriger Arbeitgeber kann nach Bereicherungsrecht rückabwickeln.
    • b) Rechtsfolgen
      • Arbeitsverhältnis wird für Vergangenheit als wirksam behandelt.
      • Beachte: Einseitige Lossagung ex nunc möglich.