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Arbeitsrecht 1. Examen

Klausurklassiker, Übersichten

Übersicht: Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis
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  • 1) Ausgangspunkt
    • Anfechtung/Unwirksamkeit eines in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrags.
  • 2) Herleitung
    • (+) Arbeitslohn ist Lebensgrundlage für den Arbeitnehmer, auf den er sich verlassen können muss (sozialer Schutzgedanke).
    • (+) Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung (§§ 812 ff. BGB).
      • (+) Arbeitsleistung kann nicht in natura zurückgegeben werden.
      • (+) Nutzen für Arbeitgeber schwer zu bestimmen.
    • (+) Aufrechterhaltung von Schutzpflichten (§ 241 II BGB).
  • 3) Nichtiger Arbeitsvertrag
    • (+) z.B. wg. §§ 105 ff., 134, 138, 142 I BGB.
  • 4) Invollzugsetzung des Arbeitsverhältnisses
    • Tatsächliche Aufnahme der Arbeit durch den Arbeitnehmer.
  • 5) Keine entgegenstehenden höherrangigen Interessen
    • "P": Minderjährigenschutz
      • (+) Minderjähriger Arbeitnehmer kann sich auf quasi-vertragliche Rechte berufen, ihn treffen aber keine Pflichten.
      • (+) Minderjähriger Arbeitgeber kann nach Bereicherungsrecht rückabwickeln.
  • 6) Rechtsfolgen
    • Arbeitsverhältnis wird für Vergangenheit als wirksam behandelt.
    • Beachte: Einseitige Lossagung ex nunc möglich.