Schadensrecht 1. Examen Karteikarten
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Entgangener Gewinn (§ 252 BGB)

Entgangener Gewinn (§ 252 BGB)

  •  1) § 252 S. 1 BGB
    • a) Klarstellende Funktion
      • (+) Bei Inkrafttreten des BGB war Ersatzfähigkeit noch streitig.
      • (+) Fällt unter den i.R.d. § 249 I BGB ersatzfähigen Herstellungsaufwand.
    • b) Weites Verständnis
      • Vermögensvorteile, die Geschädigter ohne schädigendes Ereignis erwirtschaftet hätte.
  • 2) § 252 S. 2 BGB
    • (+) Beweiserleichterung für den Geschädigten.