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Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), Probleme

"P": Was für ein Vertragstyp liegt bei digitalen Produkten vor?

  • Einzelfallentscheidung.
  • 1) Kaufvertrag (§ 453 I 1 BGB)
    • §§ 445c, 453 I 2, 3 BGB.
    • (+) Digitale Inhalte werden endgültig auf Verbraucher übertragen, z.B. Erwerb E-Book, das Verbraucher herunterlädt.
  • 2) Mietvertrag (§ 548a BGB)
    • § 578b I, II BGB
    • (+) Digitale Inhalte werden Verbraucher fortlaufend über einen Zeitraum bereitgestellt, z.B. Streaming eines Film während eines Monats beliebig oft.
  • 3) Dienstvertrag
    • (+) Digitale Dienstleistung kann von Verbraucher in Anspruch genommen werden, z.B. Nutzung von Software zur Textverarbeitung, die auf externem Server bereitgestellt wird.
  • 4) Werkvertrag/Werklieferungsvertrag (vgl. § 327 IV BGB)
    • § 650 II 1 Nr. 1, 2, S. 2, 3 BGB
    • (+) Verpflichtung des Unternehmers, digitale Inhalte herzustellen oder Erfolg durch digitale Dienstleistung herbeizuführen, z.B. digitale Präsentation über Leben des Verbrauchers oder Leistung an bestimmten Orten mit cloudgestützter Navigation.