Staatshaftungsrecht 1. Examen Karteikarten
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Öffentl.-rechtl. Erstattungsanspruch, Probleme

P: Haftungsbegrenzung zugunsten des Bürgers über § 818 III BGB i.R.d. öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs?

  • eA: (+)
    • Analoge Anwendung des § 819 BGB, sodass § 818 III BGB nur bei positiver Kenntnis ausgeschlossen. 
    • (+) Andernfalls konturlose Abwägungs- und Billigkeitserwägungen maßgeblich (Wertung).
    • (+) Systemwidrige Erfassung auch der Fälle, in denen Behörde Leistung nicht aufgrund eines (unwirksamen) VA erbracht hat und daher kein Vertrauenstatbestand besteht (Telos).
    • (-) Wertungswiderspruch zu § 49a II 2 VwVfG, der Berufung auf § 818 III BGB auch bei grober Fahrlässigkeit ausschließt (Systematik).
  • Daher Rspr.: (-)
    • Haftungsbegrenzung nur nach dem Grundsatz des Vertrauensschutzes.
    • (+) Keine Haftung, wenn Verwaltung Vertrauenstatbestand gesetzt hat und das darauf begründete Vertrauen des Bürgers schutzwürdig ist.