Wann muss das Gericht einen Hinweis nach § 265 StPO erteilen?

Erforderlich ist dieser Hinweis, wenn infolge anderer rechtlicher Beurteilung bei gleich bleibendem Sachverhalt oder wegen in der Hauptverhandlung neu hervorgetretener Tatsachen aufgrund eines Strafgesetzes verurteilt werden soll, das anstatt oder neben einem in der Anklage bezeichneten Strafgesetz für den Schuldspruch in Betracht kommt
 
"anderes Strafgesetz"
 
kann auch milder sein, vielleicht hätte man sich sonst anders verteidigt
 
  • Versuch statt Vollendung fällt darunter
  • Regelbeispiele
    • Hinweispflicht nur bei unbenannten schweren Fällen nicht
    • Hinweis erforderlich, wenn sich erst in der Hauptverhandlung herausstellt, dass die Merkmale eines Regelbeispiels verwirklicht sind oder sein könnten
  • Tateinheit statt Tatmehrheit
    • auch Konkurrenz zählt zu Strafgesetzen
    • an sich günstiger, aber andere Verteidigung

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