Verfahrensabssprachen

  • bei Erwachsenen gilt § 257c StPO
 
  • im Jugendstrafrecht umstritten:

dafür spricht: flexibel, schnell; der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund

dagegen spricht: Nötigungscharakter, weil Jug. sich möglicherweise weniger als Erwachsene ggü. Gericht und StA zur Wehr setzen; auch fraglich, ob ein durch Absprache gewonnenes Geständnis sich derart auf die Erziehungsbedürftigkeit eines Jugendlichen auswirken kann, dass in der Folge eine niedrigere Jugendstrafe angemessen ist

Diskussion