Aktuelle Problematik: Einziehung, Wertersatz etc.

Fragestellung: Sind die Einziehungsvorschriften nach StGB/StPO auf Jugendliche und Heranwachsende anwendbar?
 
  • uneingeschränkte Anwendung über § 2 II JGG könnte dem Rechtsfolgensystem des JGG zuwider laufen
 
  • der Erziehungsgedanke könnte nämlich erfordern, Jugendliche und Heranwachsende vor übermäßigen finanziellen Belastungen mit negativen Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung zu bewahren (vgl. etwa zuletzt LG Münster, Urteil vom 12.07.2018, NStZ 2018, 669)

nunmehr entschieden durch Großen Senat des BGH, Beschluss vom 20.01.2021, GSSt 2/2020:
  • Die Entscheidung über dieEinziehungdes Wertes von Taterträgen nach§ 73c S. 1 StGB steht auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht nicht im Ermessen des Tatgerichts.

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