Schuldrecht BT 1. Examen Karteikarten
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Weitere Vertragstypen

Bauträgervertrag (§§ 650u, 650v BGB)

  • 1) Legaldefinition (§ 650u I 1 BGB)
    • Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen.
  • 2) Anwendbare Vorschriften
    • (+) Werkvertragsrecht hinsichtlich Errichtung und Umbau (§ 650u I 2 i.V.m. §§ 631 ff. BGB).
      • Beachte: Regelungen des § 650v zur Abschlagszahlung vorrangig und Ausschluss bestimmter Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 650u I 2 Hs. 2, II BGB)
    • (+) Kaufrecht hinsichtlich Übertragung des Eigentums oder Übertragung/Bestellung des Erbbaurechts (§ 650u I 3 BGB).