Handels- und Gesellschaftsrecht 1. Examen Karteikarten
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Gesellschaftsrecht, GmbH & Co., Probleme

P: Anwendbarkeit des § 37 II GmbHG auf die Vor-GmbH?

  • BGH: Vertretung auf Herbeiführung der Eintragung beschränkt
    • (+) Zweck der Vorgründungsgesellschaft besteht nur in Herbeiführung der Eintragung.
      • (-) Keine werbende Tätigkeit.
    • (+) Unbeschränkte Haftung sei Gründern nicht zumutbar.
  • aA: Anwendung § 37 II GmbHG
    • (+) Schutzbedürftigkeit des Rechtsverkehrs.
    • (+) Auch in GbR / oHG ist VM nicht beschränkbar.
    • (+) Kein Grund für Besserstellung Vor-GmbH ersichtlich.
  • Beachte: Erweiterung der Befugnis durch einstimmigen Beschluss möglich.