Definitionen Zivilrecht 2025 Karteikarten
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Sachenrecht

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Sonderform des –> Eigentumsvorbehalts, bei dem vereinbart wird, dass der Käufer zur –> Übereignung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb ermächtigt ist und die aus der Weiterveräußerung resultierende Kaufpreisforderung im Voraus an den Vorbehaltsverkäufer zu dessen Sicherheit abtritt (sog. Vorausabtretungsklausel; siehe –> Abtretung). In der Regel erteilt der Vorbehaltsverkäufer dem Käufer wiederum eine Einzugsermächtigung und eine Empfangsermächtigung.

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