Revisionsklausur

Kann die Revisionsbegründung durch einen unterbevollmächtigten Anwaltskollegen "in Vertretung für den nach Diktat verreisten" Wahlverteidiger eingelegt werden?
 
Wie ist es bei einem Pflichtverteidiger?

(P) volle Verantwortung des Unterzeichnenden, § 345 II StPO
--> reicht aus, da Zusatz nicht darlegt, dass Unterzeichner ungeprüft unterschrieben hat
--> beachte: Volle Verantwortung (-), wenn Verteidiger sich von Inhalt der Begründung distanziert ("auf ausdrücklichen Wunsch des Angeklagten")
 
(P) Pflichtverteidiger
--> ist nicht bevollmächtigt, sondern bestellt durch Hoheitsakt, sodass er keine Untervollmacht ableiten kann
--> nur durch Antrag auf Bestellung eines Vertreters an die Kammer ist "Untervollmacht" möglich?
--> WEA (+), Anwaltsverschulden das nicht zuzurechnen ist

Diskussion