SchR AT

wer darf grundsätzlich bestimmen, auf welche von zwei gleichartigen Leistungspflichten aus mehreren Schuldverhältnissen durch eine Leistung, die nicht alles abdeckt als erfüllt gelten soll?
 
aus welcher Norm geht dies eindeutig hervor?

Der Schuldner
 
Aber: oft vertraglich ausgeschlossen (dispositiv):
zB Darlehensverträge Tilgungspläne - die Bank sagt: ich möchte, dass du erst auf die Zinsschuld abzahlst und dann auf die Hauptschuld
 
§ 366 ff (sog. Tilgungsbestimmung zB im Überweisungsbetreff etc)

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