SchR AT

eine Tilgungsbestimmung iSv § 366 ist KEIN Rechtsgeschäft,
sondern eine rechtsgechäftsähnliche Handlung.
 
was ist die Folge daraus?
 
 

§§ 116 ff können analog angewendet werden
 
kann wichtig sein für die Frage, ob ich eine Tilgngsbestimmung anfechten kann, weil ich es mir doch noch mal anders überlege.

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