SchR AT

Welche Voraussetzung muss die Passivforderung, welche Voraussetzung muss die Aktivforderung bei einer Aufrechnung nach § 387 ff erfüllen

Passivforderung:
muss erfüllbar sein (s. etwa § 271 II BGB Erfüllungszeit)
 
Aktivforderung:
muss fällig sein
muss durchsetzbar sein - einredefrei § 390

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