RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 3. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

Wonach sind bei einem Suizid straflose Teilnahme (Beihilfe, Anstiftung) und strafbare mittelbare Täterschaft bzw. fahrlässige Fremdtötung abzugrenzen?

Eine straflose Teilnahme erfordert erstens Freiverantwortlichkeit der Selbsttötung und zweitens Tatherrschaft des Suizidenten über den unmittelbar lebensbeendenden Akt. (RÜ 9/2025, S. 510)