Kognitions- und Emotionspsychologie II

Kapitel 4

4.2 Introspektion

Die historische Psychophysik ist deskriptiv → beschreibt die psychophysische Beziehung, aber sie erklärt sie nicht und sie sichert ihre Aussagen nicht inferenzstatistisch ab.
 
Diese Psychophysik ist außerdem introspektiv, sooft der Wahrnehmende sein Urteil auf eine Innenschau seiner subjetiven Wahrnehmung stützt.
  • Introspektive Daten sind privat oder subjektiv.
  • Bericht ist an den willentlichen Ausdruck der Vpn gebunden.
  • Aufgrund der Privatheit kann der Untersucher die subjektive Innenschau der Vpn nicht an sich selber nachvollziehen.
    Untersucher kann daher nicht beurteilen, inwiefern das Urteil der Vpn ihrem introspektiven Eindruck entspricht.
    > gravierender Mangel, wenn die Vpn Gründe hat, das introspektive Datum zu zensieren und durch den Selbstbericht willentlich modifiziert auszudrücken (etwa im Sinne sozial erwünschten Verhaltens).
Der Wert introspektiver Daten wird aus obigen Gründen zuweilen in Abrede gestellt.
 
Für die Psychophysik spielen die Mängel der Introspektion aber nur eine geringe Rolle!
Psychophysische Urteile sind nämlich häufig objektiv, trotz ihres privaten Charakters und der Willkürlichkeit des Selbstberichts.
 
Dem beurteilten Wahrnehmungsgegenstand entspricht in vielen Fällen ein Reizgegenstand, dessen Stärke und Vorhandensein vom Untersucher überprüft und manipuliert werden kann.
Daher kann der Untersucher das introspektive psychophysische Urteil der Vpn mit dem Reiz vergleichen und das Urteil als zutreffend oder inkorrekt klassifizieren.
 
Introspektive psychophysische Urteile werden unter diesen Bedingungen zu Leistungsmaßen.
Leistungsmaße sind objektiv, insofern zumindest gute Leistungen nachgeprüft und nicht willkürlich vorgetäuscht werden können.
 
 

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