Kognitions- und Emotionspsychologie II

Kapitel 9

9.3 Auditiver Sinn und Gedächtnis
 
Allgemein - Echospeicher

Zur sinnvollen Interpretation, muss der Hörer die Reize mit Gedächtnisinhalten (Resultate vergangener Erfahrungen) vergleichen. 
 
Echospeicher (= auditiver sensorischer Speicher des Hörens):
  • hält den proximalen auditiven Reiz kurzzeitig zur Weiterverarbeitung bereit
  • Dauer für die ein Reiz gemerkt wird:
    - Schätzung unerwarteter Gedächtnistests: 2-10 Sekunden (auditive Spur deutlich länger als visuelle)- Andere Autoren schätzen deutlich kürzere Zeit
  • subjektiv empfundene Reizdauer: minimal empfundene Dauern von ca 150 Millisekunden
    → gilt für unterschiedliche Modalitäten, daher Vermutung, dass damit die Zeitdauer bestimmt sei, die die Spur des proximalen Reizes im sensorischen Speicher ist.

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