SchR AT

gib ein Beispiel für einen unechten Vertrag zugunsten Dritter bzw wie wäre der Fall, wenn er ein ECHTER V zg D wäre.

B will sich bei C bedanken und diesem dazu eine Torte des A zukommen lassen.
C weiß nicht mal was davon. Deshalb ist eher davon auszugehen, dass C zwar empfangsbefugt/ bzw. -ermächtigt ist und somit A befreiend an diesen leisten kann; der C hätte aber gar kein eigenes aktives Forderungsrecht gegen A.
 
Hätte B den C darüber informiert, dass er mit A einen Vertrag über eine Torte geschlossen hat, die C zum Beispiel innerhalb der nächsten zwei Wochen bei A verlangen und abholen kann, dann würde mehr dafü sprechen, dass es sich um einen echten V zg D handelt, weil C selbst von A fordern darf.

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