Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

Nenne Merkmale einer Stillen Gesellschaft anhand der folgenden Aspekte:
  • Leitungrechte
  • Kontrollrechte
  • Haftung
  • Mindesteigenkapital
  • GuV-Verteilung
  • Entnahmebeschränkung
  • Finanzierungsmöglichkeiten
  • Publizität und Prüfung
  • Unternehmerische Mitbestimmung für Arbeitnehmer

Merkmale einer Stillen Gesellschaft
  • Leitungsrechte: Stiller Gesellschafter üblicherweise ausgeschlossen
  • Kontrollrechte: volle Kontrollrechte für Inhaber, beschränkte für stillen G.
  • Haftung: uneingeschränkt für Inhaber, stiller G. wird Insolvenzgläubiger (kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens seine Einlage zurückfordern)
  • Mindesteigenkapital: keine Vorschrift
  • GuV-Verteilung: stiller G. muss am Gewinn (& kann am Verlust) beteiligt werden
  • Entnahmebeschränkung: Gewinnanteil (ggf. gekürzt durch um Verlustvortrag)
  • Finanzierungsmöglichkeiten: besser als Einzelunternehmer, da stiller G. zusätzliches Kapital einbringt
  • Publizität und Prüfung: wie alle Personengesellschaften
  • Unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer: keine

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