Verkehrsunfälle

Wann ist eine Sache iSd § 7 StVG beschädigt?

1. Substanz erheblich verletzt
 
2. Brauchbarkeit zu ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung erheblich beeinträchtigt
  • (+), wenn Beeinträchtigung ihren Grund in einer unmittelbaren Einwirkung auf die Sache selbst hat
    • Einwirkung kann tatsächlicher o. rechtlicher sein
  • (-), wenn nur der tatsächliche Bedarf für die entsprechende Verwendung eingeschränkt wird
    • (-) bei Folgen einer Autobahnsperrung für eine benachbarte Raststätte

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