Verkehrsunfälle

Schutzzweck StVG/StVO

  • Schutz anderer Verkehrsteilnehmer
    • Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Eigentum vor Schäden durch Verkehrsunfälle
  • ggf. Schutz d. Straßenverkehrs vor Störungen im öffentlichen Interesse, nicht aber reine Vermögensinteressen

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