BilStRn

Darlehnsverträge zwischen Angehörigen, Beck-Erlsse - 1 - § 4/3
Darlehn von PersGes an Gesellschafter
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht
    • Anerkennung Ja
    • Anerkennung Nein
  • Steuerliche Behandlung beim Empfänger

Handelsrecht
  • Anerkennung unproblematisch
  • Darlehn Forderung im AV bei PersGes
  • Zinsen sind Ertrag
 
Steuerrechtlich
  • wenn das Darl.-Hingabe dem Fremdvergleich standhält (marktübliche Konditionen, kein Verlustgeschäft für die Gesellschaft), werden diese steuerlich anerkannt.
  • Anforderung: zu beginn der Vertragsbeziehung eine bürgerlich-rechtliche wirksame, klare und eindeutige Vereinbarung abgeschlossen wird, die inhaltlich wie unter Fremden ausgestaltet ist und auch tatsächlich so vollzogen wird.
  • Anerkennung zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen kann ausnahmsweise auch anerkannt werden wenn nicht in allen Punkten Fremdvergleich üblich. Entscheidend:
    • Anlass Anschaffung oder Herstellung VW
    • ansonsten bei fremden dritten aufnahmen Darl.
    • getroffene Vereinbahrung tatsächlich vollzogen
  • Behandlung ansonsten als Entnahme (Darlehnshingabe durch die Gesellschaft und als Einlage (Rückzahlung durch Gesellschafter), H 4.3 Abs. 2-4 "Personengesellschaft" Spiegelstrich 5 EStR
  • Refinanzierung des Darl. ist gegf. mit zu entnehmen
 
Steuerrechtliche Behandlung beim Empfänger
  • Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
  • Schuldner hat keinen Steuerabzug nach § 43 Abs. 1 Nr. 7 EStG vorgenommen
  • Steuerpfl. gen. § 32d Abs. 3 EStG

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