BilStRn

Kredit ≠ Erfüllungsbetrag
Disagio, Darlehnsabgeld, Damnum
Agio, Darlehnsaufgeld, Aufgeld
  • § 250 Abs. 3 HGB
  • § 5 Abs. 5 EStG, R 5.6 EStR

Damnum
Unterschied zwischen Erfüllungsbetrag (HBG, Str. Rückzahlungsbetrag) eines Darlehns und dem ausgezahlten Betrag
 
Handelsrecht, § 250 Abs. 3 HGB:
  • Passivierung mit Erfüllungsbetrag, § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
  • gem. § 250 Abs. 3 Satz 1 HGB darf ein ARAP für
    • Unterschiedsbetrag zwischen
    • Auszahlungsbetrag und
    • Rückzahlungsbetrag
  • Dieser ist über die Laufzeit des Darlehns nach Zinsstaffelmethode aufzulösen
  • Alt. Vereinnahmung im ersten Jahr
 
Steuerrecht, § 5 Abs. 5 EStG:
  • Passivierung Erfüllungsbetrag (vorm. Rückzahlungsbetrag), § 6 Abs. 1 Nr. 3 iVm Nr. 2 EStG
  • Aktivierung des ARAP ist zwingend, § 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG
  • Dies gilt auch für zusätzliche Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren i.Z.m dem Darlehn, H 6.10 "Bearbeitungsgebürhen" EStR
    • Dies gilt nur dann, wenn bei vorzeitiger zulässiger Kündigung eine teilweise Rückerstattung vereinbart ist.
  • Provisionszahlungen an einen Dritten sind sofort abzugsfähige BA
  • Bei einer kürzeren Zinsfestschreibung (H 6.10 EStR) ist der ARAP über diesen Zeitraum aufzulösen

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