BilStRn

Bewertung von Umlaufvermögen
Verbrauchsfolgeverfahren,
Bewertung nach dem Lifo-Verfahren, R 6.8, 6.9 EStR
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht
  • Voraussetzungen Steuerrecht für Lifo

Handelsrecht
  • § 256 HGB, handelsrechtlich sind auch anderer Verbrauchsfolgeverfahren zulässig
  • vom Prinzip der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) darf für gleichartige Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögen unter weiteren Voraussetzungen abgewichen werden.
 
Steuerrecht, Beck-Erlass § 5/14
  • Rz. 7 Bewertungsvereinfachungsverfahren,
    • Durchschnittswert,
    • Festbewertung
  • sind aufgrund der Maßgeblichkeit in die StB zu übernehmen
  • Rz. 17 Verbrauchsfolgeverfahren, gem. § 256 HGB.
    • Hier besteht mit § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG ein eigenständige steuerliche Vorschrift und damit auch ein eigenständig auszuübendes Wahlrecht. Nur Lifo mögl.
 
Voraussetzung StB
  • Gewinn wird nach § 5 EStG ermittelt
  • die angewendete Methode entspricht den handelsrechtlichen GoB
  • Gleichartigkeit
  • Wirtschaftsgüter der Vorratsvermögens oder AV
  • Verbrauchs- und Veräußerungsfolge nicht völlig unvereinbar mit dem betrieblichen Geschäftsablauf (R 6.9 Abs. 2 EStR)
 
Es handelt sich um ein eigenständiges steuerliches Wahlrecht, welches unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden kann. ggf. Besonderes Verzeichnis nach § 5 Abs. 1 Satz 2, 3 EStG

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