BilStRn

§ 6b Abs. 10 EStG
R 6b EStG
  • Voraussetzung
  • Folgen

Voraussetzung
  • natPers die hinter einer PersGes bzw. EU stehen
  • Betrag von bis zu 500.000 EUR pro Gesellschafter, R 6b.2 Abs. 12 EStR
  • weiterer Voraussetzungen entspr. standard-6b
    • 6-Jahre Haltefrist
    • Beteiligung an KapGes ist Wirtschaftsgüter des AV
    • StPfl. ermittel Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG
 
Folgen
  • Übertragungsmöglichkeiten auf:
    • Anteile an KapGes, Frist 2 WJ, 100% der Rücklage
    • Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, Frist 2 Jahre, TEV-Teil
    • Gebäude, Frist 4 Jahre TEV-Teil
  • Übertragung aufgedeckte Stille Reserven oder Bildung einer Rücklage
    • Bildung der Rücklage "voll" da Reinvestitiosgut nicht klar ist
    • abrechnung des steuerfreien TEV Teil bei Übertragung auf nicht KapGes-Anteile außerhalb der Bilanz

Diskussion