BilStRn

Schaden / Schadenersatz
gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
R 4.7 Abs. 1 Satz 5 EStR
  • Schadensfall
  • Schadensersatz
  • 6.6 Rücklage

Schadensfall, R, 4.7 Abs. 1 Satz 5 - 7 EStR
  • in Höhe des Restbuchwertes Aufwand
  • nicht: Privatfahrt
 
Schadensersatz
  • Schadenersatz als Ertrag, wenn und soweit über den Restbuchwert
  • Forderung entsteht mit schädigendem Ereignis, soweit
    • geltend gemacht
    • nicht bestritten wird
 
6.6 Rücklage
  • u. U. kann ein Höher Gewalt i.S.v. R 6.6 Abs. 2 EStR vorliegen (Brand, Sturm, Überschwemmung, Diebstahl, unverschuldeter Unfall)

Diskussion