BilStRn

Vorsteuerabzug - Vorsteuerabzugskorrektur
§ 9b EStG
  • Abs. 1 EStG
  • Abs. 2 EStG

§ 9b Abs. 1 EStG
  • VSt kein Teil der AHK wenn abziehbar.
  • Achtung bei Gebäuden ggf nicht oder nur zum Teil abziehbar!
  • VSt-Abzug ist vor allem in Fällen des 15a Abs. 1a UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 EStG zu beachten. In den Fällen ist die VSt Teil der AK der Wirtschaftsgüter
  • VSt-Abzug ist auch nicht möglich, wenn keine / falsche Rechnung vorliegt; fällte des 160 AO
 
§ 9b Abs. 2 EStG
  • VSt-Korrektur führt zu BA oder BE, § 9b Abs. 2 Satz 1 EStG
  • AK des WG müssen nicht nachträglich korrigiert werden, § 9b Abs. 2 Satz 2 EStG
 

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