BilStRn

§ 7g EStG - Investitionsabzugsbetrag
Beck-Erlasse 7g/5
  • Voraussetzung - Investition
  • Voraussetzungen Betriebsgrößenmerkmale
  • Inanspruchnahme Investitionsabzugsbetrag
  • Folgen - Anschaffung des WG
  • Rückgängigmachung InvAbzBetr

Voraussetzungen
  • künftige Anschaffung eines abnutzbaren beweglichen WG des AV
  • 90% betriebliche Nutzung
  • bei PKW zählen Heimfahrten zum dem Teil der betrieblichen Nutzung
 
Voraussetzungen Betriebsgrößenmerkmale
  • Gewinn: BVV 235000, § 4 Abs. 3 Gewinn 100000
  • StPfl. beabsichtigt WG innehlab der drei folgenden Wj anzuschaffen
  • Ab VZ 2016 keine benennen der Funktion mehr notwendig
 
Inanspruchnahme Investitionsabzugsbetrag (IAB)
  • bis zu 40% des beabsichtigten Investitionsbetrages können außerbilanziell für künftige Investition gewinnmindernd abgezogen werden
 
Folgen - Anschaffung des WG, § 7g Abs. 2
  • Hinzurechnung des Abzugsbetrags (muss), § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG
  • Minderung der AHK (kann), § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG
  • Neue Afa-BMG der um § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG um IAB geminderte Betrag
    • = neue BMG für Afa und Sonder-Afa gem. § 7g Abs. 5 EStG
 
Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages, § 7g Abs. 3
  • Wenn beabsichtigtes WG nicht innerhalb der drei Jahre angeschaft wurde oder Schädliche Verwendung vorliegt
    • IAB vor oder nach 2016? für Schädliche Verwendung wichig
      • Ab IAB 2016 keine Benennung der Funktionalität notw.
  • Rückgängigmachung im Wirtschaftsjahr der Geltendmachung
    • gilbt nicht als rückwirkendes Ereigniss und löst die normale Verzinsung gem. § 233a AO aus

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