BilStRn

Eintritt eines Gesellschafters in eine PersGes
Aufnehmende PersGes
Eintretender Gesellschafter
  •  

Allgemein
  • Bestimmung der Verkehrswerte alt PersGes
  • Eingebrachtes BV/PV
 
Handelsrechtlich
  • zivielrechtlich bleibt die Identität der PersGes gewahrt
  • es kommt zu keiner Aufdeckung von stillen Reserven
  • Eingebrachtes WG kann mit Zeitwert bewertet werden
  • in HB wird anhand der Verkehrswerte zutreffend Relation hergestellt
  • Kapitalkonten der Gesellschafter werden von den Verkehrswerten des jeweiligen Vermögens abgeleitet
 
Steuerrecht
  • AltGester verkauft Anteil an  NeuGester
    • Verkauf KK aus GHG
    • übersteigender Betrag ist in ErgBil des NeuGester festzuhalten und weiterzuentwickeln
 
  • Tausch gem. § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG spezialfall § 24 UmwStG
  • UmwStG - Voraussetzungen
    • sachliche gem § 1 Abs. 3 Nr. 4 UmwStG
    • personellen gem § 1 Abs. 4 UmwStG
    • spezielle Voraussetzungen § 24 Abs. 1 UmwStG
  • Steuerbilanz
    • "Bruttomethode"
      • GHB zu Teilwerten
      • in ErgBil werden stille Reserven wieder verdeckt, können aber auch von Gesellschafter versteuert werden
 
Behandlung der stillen Reserven in StB - Vermögensübergänge
    • Eintretender Gesellschafter erwirbt anteile an Altvermögen
    • Altgesellschafter bekommen anteilig Einlage des Neugesellschafters
  • Buchtechnisch StB
    • Anteile der Gesellschafter (neu/alt) an der späteren PersGes bemessen sich nach den eingebrachten Verkehrwerten
    • neu eintretender Gesellschafter legt WG ein (Sacheinlage / Geld) gibt z.B. 2/3 dieses WGs ab und erhätl 1/3 an den bisherigen WG der PersGEs
    • diese werden bei den altgesellschaftern nicht aufgedeckt
    • bei Neugesellschafter kann Einlage ggf. gem. § 6 Abs. 5 EStG erfolgen
    • GHB-StB werden alle stillen reserven aufgedeckt und in Ergänzungsbilanzen wieder versteckt
    • Jeder Gesellschafter ist an den WG der neuen Gesellschaftern anteilig beteiligt
    • Abgabe von Werten gegenseitig

Diskussion