Ausbildereignungsprüfung

Betriebsrat

Wann kann der Betriebsrat gewählt werden? (Personenbezogen)
 

Bei mindestens 5 wahlberechtigten Beschäftigten ist es möglich, einen Betriebsrat zu gründen.
 
Dabei hängt die Größe des Betriebsrats von der Größe des Betriebes ab: Sind weniger als 21 wahlberechtigte Mitarbeiter beschäftigt, besteht der Betriebsrat aus einem Kollegen bzw. einer Kollegin oder ab 21 Wahlberechtigten aus mehreren Kolleginnen oder Kollegen.
 
Ab 200 Beschäftigten muss die Betriebsleitung regelmäßig ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder von der Arbeit freistellen.

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