ABWL 1

2-Konstitutive Entscheidung

Was sind die Gemeinsamkeiten von Einzel- und Personengesellschaften?

  • kleine Zahl von Gesellschaftern
  • brauchen keine Namen oder Organe
  • Willensbildung nach Einstimmigkeit und nicht Kapitalbeteiligung
  • Gesellschafter haften persönlich
  • Einbindung der Gesellschafter ist eng und intensiv
    • handeln für die Gesellschaft
    • Ausscheiden Gesellschafter --> kann Auflösungsgrund sein
    • Gesellschafterwechsel --> Zustimmung aller Gesellschafter
  • keine juristische Person
  • Vermögen gehört den Gesellschaftern

Diskussion