RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 1. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Welchem Zweck dient die Eintragung der Gesellschafter einer GbR im Grundbuch gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 GBO?

Die Eintragung der Gesellschafter im Grundbuch dient zum einen der Identifizierung der GbR und ermöglicht zum anderen durch die Verweisung auf die §§ 892 ff. BGB einen gutgläubigen Erwerb eines Grundstücks der GbR in den Fällen, in denen sämtliche eingetragenen Gesellschafter über das Grundstück verfügen, zumindest eine der eingetragenen Personen aber tatsächlich nicht Gesellschafter oder aus sonstigen Gründen zu einer Verfügung über das Grundstück nicht befugt ist. Das Gesetz schützt damit den guten Glauben an die Gesellschafterstellung der Eingetragenen bzw. deren Verfügungsbefugnis.
(RÜ 1/2017, S. 15)