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Standartbefugnisse

 ! Abgrenzung Standartbefugnisse // VerwVollstreckung
+ (P) Verw-Zwang von Standartermächtigung mit gedeckt?

Hdl-Befugnisse: ermächtigen auch zur physischen Einwirkung auf Pers/Sachen
ABER nur insoweit zul., als bei Pers kein Widerstand zu brechen, bei Sache nicht Substanz/ FunktionsfK zerstört

jenseits dieser Grenze: VerwVollstreckung (VerwZwang)

(P) Verw-Zwang von Standartermächtigung mit gedeckt?
Bsp: Festhalten v Personen zur Identitätsfeststellung;
Aufbrechen einer zu durchsuchenden Sache
  • h.M.: nein, bei Vorbereitung/ Durchführung der Standartmaßnahme erf. Maßn., die die Standartmaßnahme erst ermgl sollen, sind nicht gedeckt
    (+) Grds der GesetzmK: weitere Vss für VerwZwang gem. § 50 ff PolG NRW dürfen nicht umgangen werden
    Ausn: Standartmaßnahme birgt aus sich heraus schon Zwang

  • a.A.: kann auf Grdl der Standartermächtigung durchgeführt werden

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