öffR - POR

VersG

VersG
(P) Analoge Anwendung des VersG auf Maßnahmen gg nichtöff. Vers

1. Vergleichbarer Sachverhalt (?)
(-) von nicht öffentlichen Vers geht rglm geringere Gefahr aus 
(+) sollten nicht geringer geschützt werden als öff Vers
 
2. planwidrige Regelungslücke (-)
eindeutiger Wortlaut d. § 1 VersG (DAHER Rückgriff auf PolG NRW)

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