öffR - POR

Vfg zur Gefahrenabwehr

Verf z. GefA - Vss Generalklausel - öff. Ordnung

= nicht durch pos. R-Normen erfasste Wertvorstellungen, deren Beachtung nach der jew. herrschenden Auffassung für ein gedeihliches menschliches Zusammenleben unerlässlich ist
früher: Striplokale; vor Kurzem: Kampfspiele (Laserdrome etc)

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