öffR - POR

Vfg zur Gefahrenabwehr

Verf z GefA - Ermessen - Störerauswahl

wenn mehrere Störer in Betracht kommen:
hM: Auswahlermessen der Beh
→ Gebot der VerhmK + Effektivität der Gefahrenabwehr

a.A.: primär haftet Verhaltensstörer
(+) größeres Unrecht durch aktives Tun
(-) Effektivität der Gefahrenabwehr

Diskussion