öffR - POR

Vfg zur Gefahrenabwehr

Vfg zur GefA - Ermessen

ergibt sich aus OpportunitätsP (≠ LegalitätsP im Strafprozess, § 152 StPO)

- Entschließungsermessen: Frage, ob Beh einschreitet
- Auswahlermessen bzgl. Mittel
- Auswahlermessen bzgl. der Störer

§§ 16 OBG, 3 I PolG NRW : Ermessen muss pflichtgem. ausgeübt werden
→ vgl. Ermessensfehler
→ ggf. mit VerhmK (§§ 15 OBG, 2 PolG NRW) zsm prüfen
(#) hist: VerhmK Grds kommt aus dem Preußischen PolG
(!) wenn im SV ausdr. auf GR hingewiesen wird, möchte das JPA iRd Ermessensfehler eigentlich keine VrhmK, sondern richtige GR-Prüfung (SB, Eingriff, RF)

Ermessensreduzierung
(!) für Anspr d. Bürgers auf Einschreiten müssten alle 3 Ermessensfragen reduziert sein
→ selten, insbes. bei hoher Intensität der Gefahr + hohem Rang des RGs

Diskussion