ÖffR - 170130_ Einheit 4

Zur Klagebefugnis im Baurecht bedarf es unmittelbar nachbarschützenden Normen, also solchen, die nicht nur dem Interesse der Allgemeinheit dienen. Eine nachbarschützende Wirkung wird dabei über das Rücksichtnahmegebot entwickelt. Was ist im Rahmen einer Prüfung des Rücksichtnahmegebots vorzunehmen?

Qualifizierte und individualisierte Abwägung schutzwürdiger Interessen eines abgegrenzten Kreises Dritter mit Interesse des Bauherrn auf Vornahme der Baumaßnahme.

Diskussion