StPO II

Verbindung und Trennung

  • bei persönlichem Zusammenhang 
    wenn gegen denselben Beschuldigten wegen mehrerer selbstständiger Taten iSd § 264 ermittelt wird 
  • bei sachlichem Zusammenhang
    eine Tat mehrerer Beschuldigter, Teilnahme iSd § 3 ist jede in dieselbe Richtung zielende Mitwirkung an einem einheitlichen geschichtlichen Vorgang
 
1. Verbindung
Frage ob bei Ermittlungen gegen mehrere Beschuldigte die Verfahren verbunden werden müssen, aber in der Klausur nie ein Problem, weil der gestellte Aktenauszug ein Verfahren betrifft
 
2. Verfahrenstrennung
klassisch bei Ermittlung gegen sonstige Beschuldigte und auch gegen einen Polizeibeamten
dann jeweils Abschlussverfügung und Anklage formulieren, falls zu wenig Zeit reicht u.U. kurzer Hinweis auf § 3
weil Bs der Teilnahme an derselben Tat verdächtig sind, sind sie gem. § 3 gemeinsam vor dem Schöffengericht anzuklagen

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